Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bei der Kammel Tankstellentechnik GmbH legen großen Wert darauf, unsere Internetpräsenz für alle Nutzerinnen und Nutzer so zugänglich und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, Inhalte klar strukturiert, verständlich und bedienbar bereitzustellen.

Rechtliche Einordnung:
Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab dem 28. Juni 2025 gelten grundsätzlich verpflichtende Vorgaben für Websites, insbesondere bei Angeboten, die sich an private Endverbraucher richten und bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 2 Mio. Euro. Als Kleinstunternehmen – mit aktuell 10 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter der genannten Schwelle – sind wir nach gesetzlicher Definition von diesen Verpflichtungen ausgenommen.

Verpflichtung trotz Ausnahme:
Trotz dieser gesetzlichen Ausnahme fühlen wir uns dem Gedanken der digitalen Teilhabe verpflichtet. Wir sind bestrebt, wesentliche Elemente unserer Website hinsichtlich Verständlichkeit und Barrierearmut zu optimieren – beispielsweise durch klare Texte, intuitive Navigation und gut erkennbare Schaltflächen.

Unsere Unterstützung bei Bedarf:
Sollten Sie auf Barrieren stoßen – etwa bei der Nutzung unseres Kontaktformulars oder anderer Seiteninhalte –, sprechen Sie uns bitte gerne direkt an:

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise möglichst kurzfristig und individuell zu berücksichtigen und passende alternative Zugänge oder Informationen anzubieten.

Fazit:

Sie sehen hier eine freiwillige Erklärung, die zeigt, dass wir Barrierefreiheit ernst nehmen – ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.